|||Steuervorteile
Legale Vermeidung von Kontopfändungen*
Luxemburger Finanzinstitute erteilen keine Auskünfte an Dritte
Zinserträge werden nicht an ausländische Finanzbehörden gemeldet
| *) Eine
titulierte Kontopfändung in der Luxemburg durch deutsche
Behörden/Gläubiger ist nur mit einem Mehraufwand (und bei
schweren Verbrechen nach luxemb. Recht) seitens der Behörden
möglich, und auch nur dann, wenn diese von Ihrem Konto in
Luxemburg erfahren haben! Sie sollten also mit den Bankdaten
Ihres luxemburgischen Kontos umsichtig umgehen und
diese nicht jedem mitteilen! |
||F.A.Q./H.G.F.
1. Muss ich nach Luxemburg reisen, um das Konto zu eröffnen?
Nein. Die Antragstellung und Abwicklung erfolgt online und per
Post.
2. Wird eine Schufa- & Bonitätsprüfung
vorgenommen?
Nein. Es wird keine SCHUFA Auskunft eingeholt. Die Bonität wird
auch nicht überprüft. Daher gibt es keine Ablehnung (sofern Sie
nicht vorher bei dem betreffenden Bankinstitut negativ aufgefallen
sind)!
3. Ab wann kann ich das Konto nutzen?
Die gesamte Abwicklungsdauer dauert ca. 2-4 Wochen. Dies ist davon
abhängig, wie schnell Sie die Zahlung an uns vornehmen und den
Schriftverkehr mit der Bank abwickeln. Je schneller Sie die
Bearbeitung erledigen, desto eher haben Sie ihr neues Konto.
3. Ist eine Mindesteinlage erforderlich?
Nein. Auch wenn viele Banken so etwas verlangen, ist dies bei den
von uns angebotenen Bankhäusern nicht notwendig.
4. Was genau benötige ich für die
Kontoeröffnung?
Für die Kontoeröffnung wird nur eine beglaubigte Personalausweis-
oder Reisepasskopie und der unterschriebene Kontoantrag verlangt.
Mehr nicht
(Für Geschäftskonto ist - auf Verlangen der Bank - eine Kopie des
Gewerbescheins nötig).
5. Ist das Konto pfändungssicher?
Korrekt. Ein deutscher Gläubiger muss erst vor einem Gericht in
Luxemburg klagen und einen luxemburgerischen Vollstreckungstitel
erwirken. Dazu ist ein Rechtsanwalt in Luxemburg Voraussetzung und
dieser Vorgang ist teuer und dauert sehr lange. Voraussetzung
dafür ist, dass dem Gläubiger/Behörde Ihr Konto in Luxemburg bekannt
ist. Die Schufa kann ihn darüber nicht informieren, da Konten in
Luxemburg nicht der Schufa gemeldet werden. Solange Sie Ihren
Gläubiger nicht auf das Konto hinweisen, ist es sicher.
6. Wie erfolgen Zahlungen auf das Konto?
Ihr Konto ist mit IBAN und BIC ausgestattet. Somit können Sie
durch normale EU-Standartüberweisungen Gelder auf Ihr Konto
überweisen. Diese sind mittlerweile nicht mehr so teuer bzw. je
nach Kontomodell gebührenfrei, da der Überweisungsverkehr
innerhalb Europas vereinfacht wurde.
7. Kann ich auch meinen Lohn/Gehalt auf das Konto überweisen
lassen?
Ja. Das Konto ist für Zahlungen aller Art offen. Sie können
Gehalt, Sozialleistungen, Arbeitslosengeld, Spesen, Provisionen,
sonstige Einnahmen etc. auf das Konto überweisen bzw. überweisen
lassen.
8. Wie kann ich meinen Kontostand
überprüfen?
Sie können sich mittels Online-Banking rund um die Uhr einen
Überblick über Ihr Konto verschaffen..
9. Ist mein Geld in Luxemburg sicher?
Ja. Die Banken die wir anbieten gehören zu den größten in
Luxemburg und sind einlagengesichert.

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